Verfahrensbeistand

Als Verfahrensbeistand vertrete ich die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren. Der Verfahrensbeistand wird auch „Kinderanwalt“ oder „Jugendanwalt“ genannt. Bis 2009 wurde er als Verfahrenspfleger bezeichnet.

Der Verfahrensbeistand

  • vertritt die Interessen des Kindes oder Jugendlichen in einem Verfahren beim Familiengericht
  • spricht mit dem Kind, informiert es über das Verfahren und seinen Ablauf und über mögliche Folgen
  • spricht auch mit den Eltern und anderen wichtigen Personen, wenn dies notwendig ist und das Gericht ihn dazu beauftragt
  • macht sich so ein Bild von der Situation des Kindes und seinen Interessen
  • ist bei den Anhörungen des Kindes dabei und bei den mündlichen Verhandlungen und kann auch Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen
  • wirkt auch darauf hin, dass eine einvernehmliche Lösung von den Beteiligten gefunden wird

Das Gericht beauftragt ihn, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes notwendig ist, etwa wenn die Eltern sich streiten darüber, bei wem das Kind leben soll oder das Kindeswohl gefährdet ist.
Hauptsächlich beauftragen mich die Gerichte in Reutlingen, Tübingen, Rottenburg, Bad Urach und das Oberlandesgericht Stuttgart, vereinzelt auch andere Gerichte.