Vormund

 

 

Wenn Eltern die Verantwortung für ihr Kind nicht übernehmen können, wird das Kind/der Jugendliche unter Vormundschaft gestellt.

Der Vormund

hat dann Elternrechte und wird zu einer wichtigen Person im Leben aller Beteiligten. Er ist unabhängig und entscheidet bei allem, was das Leben des Kindes/Jugendlichen grundsätzlich betrifft und wichtig ist. Diese Entscheidungen trifft er im Interesse des Kindes/Jugendlichen und beteiligt es/ihn entsprechend seines Alters. Dazu ist immer ein guter persönlicher Kontakt nötig.

Weitere Informationen:
Broschüre der IGfH und des DIJuF
rechtliche Voraussetzungen